Das Wort »Bezeugen« ist in vielen Zusammenhängen geläufig — vor Gericht, im religiösen Bekenntnis, in der Dokumentarfotografie. Dieser Text nimmt es beim Wort und umkreist phänomenologisch, was im Vollzug des Bezeugens geschieht, welche Anwesenheit es verlangt und was es heißt, wenn eine Fotografie bezeugt.

Bezeugen ist Reden, das an die sprechende Person gebunden bleibt. Ein Bericht wandert weiter und gilt unabhängig davon, wer ihn erstellt und wer ihn weitergibt. Ein Zeugnis verlangt, dass die Person, die es ablegt, dabei war, leiblich, an einem Ort und zu einer Zeit. Schon der juristische Ursprung des Wortes zeigt es: Wer vor Gericht aussagt, steht selbst für das ein, was nur ihm zugänglich war. Die übliche Beschreibung bleibt hier stehen und nimmt die Zeugin als bloße Garantin einer Aussage. Das Bezeugen aber geschieht zuerst innen, im Vollzug des Wahrnehmens, und von dort ist es zu verstehen.

Dieses Innen ist keine Innerlichkeit.1 Das Gewissen bezeugt dem Dasein sein eigenstes Seinkönnen; das Dasein ruft darin sich selbst, ohne etwas auszusagen, noch bevor ein Beleg vorläge. Wahrheit ist Unverborgenheit, zu der die Verbergung gehört: Etwas zeigt sich, indem anderes zurücktritt. Ein Zeugnis wäre dann die Stelle, an der etwas in die Unverborgenheit gelangt, immer aus einer Lage heraus, die anderes im selben Zug verdeckt. Das beschreibt die Form genau. Offen bleibt der Leib, in dem sich das Wahrnehmen vollzieht, ehe überhaupt etwas zu bezeugen ist.

Was im wahrnehmenden Leib geschieht, lässt sich an gelingendem Tun zeigen.2 Zwei Regime der Tätigkeit sind dort unterscheidbar. Im ersten greift ein kontrollierendes Ich ein und lässt das Tun in einzelne, bewusst gesteuerte Schritte zerfallen; im zweiten tritt dieses Ich zurück, und Wahrnehmung, Bewegung und Lage greifen ineinander, ohne dass eine planende Instanz dazwischenkommt. Im besten Fall geht die wahrnehmende Person im Vollzug auf. Zumeist arbeiten Fotografierende von Anfang an im ersten Regime, im Modus der distanzierten Beobachtung. Was sich später bezeugen lässt, hängt davon ab, wie sie zu Beginn dabei war. Dieses zweite Regime ist selbst schon ein Nichtwissen: Wer es beherrscht, sieht nicht mehr prüfend hin und kann das Können nicht in Worte fassen, also auch nicht weitergeben. Was dieses Können vom Bezeugen trennt, ist der eingeübte Bereich: Es kehrt in Vertrautes zurück; das Bezeugen hat keinen Bereich, in den hinein es gewachsen wäre.

Was ohne vertrauten Bereich geschieht, lässt sich dennoch üben. Bernie Glassman hat es bearing witness genannt und zur Praxis gemacht:3 sich einer Lage so weit auszusetzen, bis die Trennung zwischen der bezeugenden Person und dem Bezeugten nachlässt. Geübt wird es in plunges, im Eintauchen ins Unvertraute — in Straßenexerzitien unter Wohnungslosen, vor allem aber in den jährlichen Retreats an den Gleisen von Birkenau: Tage des Schweigens, des Sitzens an den Gleisen, an denen die Deportationszüge einliefen, und des Aussprechens der Namen der Toten. Die Handlung kommt dann aus dem Bezeugen, nicht aus einem Plan. Was zuerst die Form des Zeugnisses war und dann ein eingeübtes Können, ist hier ein Sich-Aussetzen ohne vertrauten Halt: Das überwachende Ich gibt seinen Vorrang ab, damit auch das erscheinen kann, dem man sonst ausweicht. Solche Anwesenheit hat Bedingungen, die die Gegenwart untergräbt.

Bezeugen braucht ein Verweilen, eine kontemplative Länge, in der etwas sich zeigen kann, und es braucht das Andere, das sich dem Zugriff und der Verfügbarkeit entzieht.4 Wo Beschleunigung und Transparenz alles glätten und angleichen, geht beides verloren. Die Linie reicht bis an das technische Bild, das von seinem Referenten abgleitet und zu Information wird. Hier, ohne Übergang, ist die Frage des Zeugnisses bei der Fotografie.

In der Fotografie ist das Bezeugen auf eine Formel gebracht: ça-a-été, es ist so gewesen.5 Das Foto gilt als certificat de présence, als Beglaubigung dessen, dass etwas gewesen ist. Wofür im juristischen wie im religiösen Zeugnis die Person selbst bürgte, ist an einen physikalischen Vorgang übergegangen. Bürge ist jetzt eine physische Kette: Licht, das vom Ding zurückgeworfen wurde und auf die lichtempfindliche Schicht fiel. Das Bild beglaubigt, dass etwas vor der Optik war; über das Was, über Zusammenhang und Lage, sagt es nichts. An diese Beglaubigung heftet sich ein Mythos, in einem genauen Sinn des Wortes:6 die Bewegung, in der ein Gemachtes als selbstverständlich erscheint.

Das technische Bild verbirgt, dass es aus Begriffen hervorgeht, aus der Theorie, die im Apparat steckt; es gibt sich als Fenster zur Welt und ist doch die Ausführung eines Programms, das im Apparat angelegt ist.7 Auch die fotografierende Person bewegt sich nur in dem Möglichkeitsraum, den das Programm vorgibt. Das Bild ist Computation von Punktelementen, ein Einbilden aus einem Feld von Zahlen, eine Rückkehr der Begriffe ins scheinbar Konkrete. Bereits die analoge Fotografie ist aus dem Programm projiziert, nicht die Spur eines Lichtkontakts. Das digitale Bild bringt darin nichts Neues, es macht die Lage nur offenkundiger: aus Messwerten computiert, bruchlos weiterrechenbar, und seine Bindung an einen Referenten ist eine Möglichkeit unter anderen, die das Programm bereithält. Was zuvor am Rand stand, das Abgleiten vom Referenten, steht jetzt im Zentrum. Das Bild ist dann eine aus Punkten errechnete Fläche, die auf nichts außer sich verweist.

Zwei Modelle von Wahrheit sind hier im Spiel. Das erste ist die Adäquation: wahr das Bild, sofern es dem entspricht, was vor der Optik war. Es folgt der Logik des juristischen Zeugnisses, der Übereinstimmung von Aussage und Sachverhalt, und ist technisch automatisiert. Beim computierten Bild gerät dieser Pol unter Druck, weil schon der Sachverhalt unsicher wird, an dem die Aussage zu messen wäre. Das zweite Modell unterläuft diesen Streit: Als Unverborgenheit verstanden, bringt die Aufnahme etwas ins Offene, indem sie ausschneidet, anhält, rahmt, und das Ausgeschnittene, das Vorher und Nachher, das außerhalb des Rahmens Liegende gehört als Kehrseite dazu. Was hier am Bild sichtbar wird, gilt für jedes Erschließen: Es zeigt, indem es ausschließt. Die Übereinstimmung ist in diesem Sich-Zeigen erst fundiert; sie kann nur gelten, weil sich im Bild überhaupt etwas zeigt. Das Digitale erschüttert die Beglaubigung, nicht dieses Sich-Zeigen — und genau deshalb lässt sich die Lage beschreiben, ohne sie nach einer Seite hin stillzulegen.

Die letzten Schritte galten den Bildern: ihrer Beglaubigung, ihrem Mythos, der Wahrheit, die sie konstruieren. Was am Bild als Kehrseite erschien, das Ausgeschlossene jedes Erschließens, ist auch die Mitte des Zeugnisses.8 Eine Aporie, die am Zeugnis aus den Vernichtungslagern zutage tritt: Wer in Birkenau den Kern der Vernichtung erfahren hat, ist dort verstummt und kann nicht mehr bezeugen. Der vollständige Zeuge ist gerade der, dem das Zeugnis genommen ist. Wer überlebt und spricht, spricht an seiner Stelle, für ein Nicht-sprechen-Können; das Zeugnis hat damit eine Unmöglichkeit in seinem Zentrum, die offen bleibt. Das Aussprechen der Namen an den Gleisen ist genau dies: ein Bezeugen für jene, die nicht mehr bezeugen können. Diese Unmöglichkeit liegt im Zeugen selbst, noch bevor ein Apparat ins Spiel kommt.

Der Apparat reicht an diese Unmöglichkeit nicht heran; er liefert die Beglaubigung, das Dass, in der analogen Aufnahme scheinbar fest, bei der computierten Datei nicht einmal mehr das. Dass schon dieser Beleg eine Konstruktion ist, hat der vorige Schritt gezeigt. Das Was aber, der Zusammenhang, die Lage, kommt vom Apparat nicht; es bildet sich im Sehen, im Bedenken, im Wissen um die Situation, dort, wo die Anwesenheit wieder gefragt ist, die diese Umkreisung gesucht hat und die das Sich-Aussetzen sucht. Das Negativ ist das Ergebnis eines Lichteinfalls an einem bestimmten Tag, durch eine bestimmte Optik. Ob jemand bei der Sache war, in dem Sinn, der hier durchgegangen wurde, ist ihm nicht zu entnehmen. Das hat sich vorher entschieden, in der Anwesenheit, und es entscheidet sich noch einmal danach, darin, wie die Betrachtenden das Bild in einen Zusammenhang stellen.

1

Martin Heidegger, Sein und Zeit, §54–60 (Bezeugung des eigentlichen Seinkönnens); zum Wahrheitsbegriff als Unverborgenheit ebd., §44, sowie Vom Wesen der Wahrheit.

2

Die zwei Regime der Tätigkeit folgen Jean François Billeter, Leçons sur Tchouang-tseu, Paris 2002. Billeter liest sie an Figuren des Zhuangzi: einem Koch, der den Ochsen zerlegt, ohne ihn noch mit den Augen zu sehen (Kap. 3); einem Schwimmer, der im stürzenden Wasser nicht untergeht (Kap. 19); einem Wagenbauer, der sein Können dem eigenen Sohn nicht weitergeben kann (Kap. 13).

3

Glassman gründete die Zen Peacemakers. Bearing witness ist der zweite der drei Grundsätze (Not-Knowing, Bearing Witness, Loving Action), seit 1994. Retreats in Auschwitz-Birkenau seit 1996.

4

Byung-Chul Han, Undinge, Berlin 2021; Vita contemplativa, Berlin 2022; Duft der Zeit, Bielefeld 2009; Die Austreibung des Anderen, Frankfurt a. M. 2016.

5

Roland Barthes, La chambre claire, Paris 1980 (dt. Die helle Kammer, Frankfurt a. M. 1985).

6

Roland Barthes, Mythologies, Paris 1957.

7

Vilém Flusser, Für eine Philosophie der Fotografie, Göttingen 1983; Ins Universum der technischen Bilder, Göttingen 1985.

8

Giorgio Agamben, Quel che resta di Auschwitz, Turin 1998 (dt. Was von Auschwitz bleibt, Frankfurt a. M. 2003).